Ermächtigung der Rheinischen Feuerversicherungsgesellschaft in Mainz, in Württemberg bewegliches Vermögen jeder Art sowie diejenigen Gebäude, welche die Teilnahme an der Allgemeinen Brandversicherungsanstalt versagt bzw. erlassen ist, gegen die Feuergefahr zu versichern

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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