Domänenarchiv Hohenzollern-Hechingen: Neuer Zuwachs (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DH 1 T 7
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Hechingen >> Gefürstete Grafschaft Zollern
1406-1885
Überlieferungsgeschichte
Die bedeutenden Besitzungen der frühen Grafen von Zollern erstreckten sich mit dem Zentrum um die Zollernburg in Streulage zwischen dem oberen Neckar und der oberen Donau. Die Grundherrschaft, deren Entwicklung durch den Investiturstreit und dann durch das Aussterben der benachbarten Grafengeschlechter von Gammertingen und Haigerloch und den Niedergang von Geschlechtern wie der Grafen von Veringen und der Pfalzgrafen von Tübingen vermutlich begünstigt wurde, erreichte im dritten Viertel des 12. Jahrhunderts ihre größte Ausdehnung.
Um 1170 spaltete sich dann die Linie der Grafen von Hohenberg ab, wodurch die westlichen Teile dem zollernschen Hauptstamm verlorengingen. Durch eine weitere Erbteilung 1288 - die Entstehung der fränkischen (burggräflichen) Linie nach 1200 kann hier außer Betracht bleiben - entstand die Nebenlinie Zollern-Schalksburg, die 1391 ihre Herrschaft Mühlheim an der Donau an die Herren von Weitingen und 1403 ihre Herrschaft Schalksburg mit dem Vorort Balingen an Württemberg verkaufte.
Durch weitere Erbteilungen setzten die Zollerngrafen in der Folgezeit auch ihre Stammlande im Bereich der Zollernburg aufs Spiel. 1344 begründeten die Grafen Friedrich der Schwarzgraf, Friedrich Ostertag und Friedrich der Straßburger eigene Linien in den Stammlanden. Nach dem Tod des Grafen Friedrich Ostertag 1362 fielen dessen Besitzungen zwar anteilig an die beiden anderen Linien, jedoch schon 1402 wurde der Besitz der Straßburger Linie in einer weiteren Erbteilung auf die Grafen Friedrich den Öttinger und Eitel Friedrich aufgeteilt. Die Erbstreitigkeiten der Gebrüder entwickelten sich zum offenen Kampf um das Gesamterbe als 1412 die schwarzgräfliche Linie ausstarb, in dessen Verlauf die Grafschaft bzw. Teile davon entweder veräußert oder verpfändet werden mussten und die Zollernburg 1423 zerstört wurde. Im Gröninger Vertrag 1429 schließlich musste Graf Eitel Friedrich, der aus dem Bruderkampf als der Überlegene hervorgegangen war, die Erbfolge Württembergs für den Fall des Erlöschens des zollernschen Mannesstammes anerkennen.
Die drohende Katastrophe des Grafengeschlechts der Zollern trat nicht ein. Graf Eitel Friedrich bekam einen Erben und konnte bis zu seinem Tod 1439 den Großteil der verpfändeten Orte wieder einlösen. Auf dieser Grundlage gelang es seinem Sohn, Graf Jos Niklaus I., 1454 von Kaiser Friedrich III. die Genehmigung zum Wiederaufbau der Burg Zollern zu erhalten und seine Grafschaft durch die Erwerbung der Orte Rangendingen und Steinhofen 1467 und von Jungingen und Hörschwag 1473 abzurunden. Eitel Friedrich II. konnte im Tausch gegen die Herrschaft Rhäzüns in Graubünden die Herrschaft Haigerloch von Habsburg erwerben. Unter Jos Niklaus II. (1538 - 1558) erhielt die Stammgrafschaft Zollern durch die Erwerbung der Herrschaft Heimburg mit Grosselfingen, Owingen und Stetten bei Hechingen 1539/42 ihre endgültige Gestalt.
Unter Graf Jos Niklaus II. fand auch der Ausbau der vollen Landesherrschaft in der allodialen Grafschaft Zollern seinen Abschluss. Die Grafen von Zollern waren unumschränkte Gerichtsherren und die größten Grundherren in ihrem Territorium. Der konkurrierende Niederadel war entweder ausgestorben oder war zur Abwanderung veranlasst worden.
Infolge der Erbteilung 1576 wurde die Stammgrafschaft Zollern Territorium des 1623 gefürsteten Hauses Hohenzollern-Hechingen. Glänzende Hofhaltung, Reichsdienst und fürstliche Repräsentation der Grafen bzw. Fürsten von Hohenzollern-Hechingen überforderten die Kräfte des kleinen Landes. Verschuldung und Aufstände der Untertanen, die ihrerseits mit Repressionen beantwortet wurden, kennzeichneten die inneren Zustände. Während die Schuldenlast nicht mehr abgebaut werden konnte, gelang es, die inneren Zerwürfnisse schließlich durch den Vergleich der Herrschaft mit der Stadt Hechingen 1795 und durch den Landesvergleich 1798 beizulegen.
Die Gefürstete Grafschaft Zollern hatte seit dem 16. Jahrhundert ihre Gestalt nicht mehr verändert. Erst ganz am Ende des Alten Reiches gelang es Fürst Hermann, in das Entschädigungsgeschäft der Säkularisation 1802/3 einbezogen zu werden, was ihm den Besitz der in seinem Territorium gelegenen landsässigen Klöster Stetten und Rangendingen und des Stifts St. Jakob in Hechingen sowie der Herrschaft Hirschlatt in Oberschwaben einbrachte, wozu der Verlust der Feudalrechte in der ererbten Grafschaft Geulle mit den dazugehörigen Herrschaften Mouffrin und Baillonville in den Niederlanden die rechtlichen Grundlagen geboten hatten.
Otto H. Becker
Die bedeutenden Besitzungen der frühen Grafen von Zollern erstreckten sich mit dem Zentrum um die Zollernburg in Streulage zwischen dem oberen Neckar und der oberen Donau. Die Grundherrschaft, deren Entwicklung durch den Investiturstreit und dann durch das Aussterben der benachbarten Grafengeschlechter von Gammertingen und Haigerloch und den Niedergang von Geschlechtern wie der Grafen von Veringen und der Pfalzgrafen von Tübingen vermutlich begünstigt wurde, erreichte im dritten Viertel des 12. Jahrhunderts ihre größte Ausdehnung.
Um 1170 spaltete sich dann die Linie der Grafen von Hohenberg ab, wodurch die westlichen Teile dem zollernschen Hauptstamm verlorengingen. Durch eine weitere Erbteilung 1288 - die Entstehung der fränkischen (burggräflichen) Linie nach 1200 kann hier außer Betracht bleiben - entstand die Nebenlinie Zollern-Schalksburg, die 1391 ihre Herrschaft Mühlheim an der Donau an die Herren von Weitingen und 1403 ihre Herrschaft Schalksburg mit dem Vorort Balingen an Württemberg verkaufte.
Durch weitere Erbteilungen setzten die Zollerngrafen in der Folgezeit auch ihre Stammlande im Bereich der Zollernburg aufs Spiel. 1344 begründeten die Grafen Friedrich der Schwarzgraf, Friedrich Ostertag und Friedrich der Straßburger eigene Linien in den Stammlanden. Nach dem Tod des Grafen Friedrich Ostertag 1362 fielen dessen Besitzungen zwar anteilig an die beiden anderen Linien, jedoch schon 1402 wurde der Besitz der Straßburger Linie in einer weiteren Erbteilung auf die Grafen Friedrich den Öttinger und Eitel Friedrich aufgeteilt. Die Erbstreitigkeiten der Gebrüder entwickelten sich zum offenen Kampf um das Gesamterbe als 1412 die schwarzgräfliche Linie ausstarb, in dessen Verlauf die Grafschaft bzw. Teile davon entweder veräußert oder verpfändet werden mussten und die Zollernburg 1423 zerstört wurde. Im Gröninger Vertrag 1429 schließlich musste Graf Eitel Friedrich, der aus dem Bruderkampf als der Überlegene hervorgegangen war, die Erbfolge Württembergs für den Fall des Erlöschens des zollernschen Mannesstammes anerkennen.
Die drohende Katastrophe des Grafengeschlechts der Zollern trat nicht ein. Graf Eitel Friedrich bekam einen Erben und konnte bis zu seinem Tod 1439 den Großteil der verpfändeten Orte wieder einlösen. Auf dieser Grundlage gelang es seinem Sohn, Graf Jos Niklaus I., 1454 von Kaiser Friedrich III. die Genehmigung zum Wiederaufbau der Burg Zollern zu erhalten und seine Grafschaft durch die Erwerbung der Orte Rangendingen und Steinhofen 1467 und von Jungingen und Hörschwag 1473 abzurunden. Eitel Friedrich II. konnte im Tausch gegen die Herrschaft Rhäzüns in Graubünden die Herrschaft Haigerloch von Habsburg erwerben. Unter Jos Niklaus II. (1538 - 1558) erhielt die Stammgrafschaft Zollern durch die Erwerbung der Herrschaft Heimburg mit Grosselfingen, Owingen und Stetten bei Hechingen 1539/42 ihre endgültige Gestalt.
Unter Graf Jos Niklaus II. fand auch der Ausbau der vollen Landesherrschaft in der allodialen Grafschaft Zollern seinen Abschluss. Die Grafen von Zollern waren unumschränkte Gerichtsherren und die größten Grundherren in ihrem Territorium. Der konkurrierende Niederadel war entweder ausgestorben oder war zur Abwanderung veranlasst worden.
Infolge der Erbteilung 1576 wurde die Stammgrafschaft Zollern Territorium des 1623 gefürsteten Hauses Hohenzollern-Hechingen. Glänzende Hofhaltung, Reichsdienst und fürstliche Repräsentation der Grafen bzw. Fürsten von Hohenzollern-Hechingen überforderten die Kräfte des kleinen Landes. Verschuldung und Aufstände der Untertanen, die ihrerseits mit Repressionen beantwortet wurden, kennzeichneten die inneren Zustände. Während die Schuldenlast nicht mehr abgebaut werden konnte, gelang es, die inneren Zerwürfnisse schließlich durch den Vergleich der Herrschaft mit der Stadt Hechingen 1795 und durch den Landesvergleich 1798 beizulegen.
Die Gefürstete Grafschaft Zollern hatte seit dem 16. Jahrhundert ihre Gestalt nicht mehr verändert. Erst ganz am Ende des Alten Reiches gelang es Fürst Hermann, in das Entschädigungsgeschäft der Säkularisation 1802/3 einbezogen zu werden, was ihm den Besitz der in seinem Territorium gelegenen landsässigen Klöster Stetten und Rangendingen und des Stifts St. Jakob in Hechingen sowie der Herrschaft Hirschlatt in Oberschwaben einbrachte, wozu der Verlust der Feudalrechte in der ererbten Grafschaft Geulle mit den dazugehörigen Herrschaften Mouffrin und Baillonville in den Niederlanden die rechtlichen Grundlagen geboten hatten.
Otto H. Becker
3,5 lfd. m
Bestand
Hohenzollern-Hechingen; Domänenarchiv
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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