Citationis ex lege diffamari Auseinandersetzung um Beleidigung
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(1) 0319
Rep. 29, Nr. 481
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
18.01.1768-24.10.1768
Kläger: (2) N N von Baerenfels, suspendierter Assessor am Vorpommerschen Hofgericht
Beklagter: N N von Usedom, Hofgerichtsdirektor und N N Rehfeldt, Hofgerichtsassessor
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Adam Christian Hauschildt (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Fallbeschreibung: Der Kl. fühlt sich durch die Schriftsätze der Bekl. im Namen des Vorpommerschen Hofgerichts beleidigt und bittet, sie mögen ihre Beleidigungen binnen Rechtsfrist beweisen oder zum ewigen Schweigen verurteilt werden. Das Tribunal teilt dem Kl. am 20.01.1768 mit, daß die Revision erneut abgewiesen worden sei, verbietet ihm selbst alle Anzüglichkeiten gegen die Bekl. und verweist ihn mit seinem Anliegen an die Landesregierung. Am 27.06. bittet der Kl. erneut um Bestrafung der Bekl. Da er sie in seinem Schriftsatz mehrfach wer beleidigt, verurteilt ihn das Tribunal am 02.09. zu 50 Rtlr Strafe und verweist ihn erneut an die Landesregierung, die es gleichzeitig zum Bericht über den Fortgang der Kommission zur Untersuchung der Zustände am Hofgericht auffordert. Am 12.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Rechtsmittel gegen das Tribunalsurteil und erhält diese am 14.10. Am 17.10. bittet der Kl. um Straferlaß, da er 12 Jahre ohne Gehalt gedient habe und sein Fortkommen von den Bekl. wiederholt behindert worden ist. Das Tribunal setzt die Eintreibung der Strafe am 22.10. vorerst aus. Am 24.10.1768 berichtet die Landesregierung über Schwierigkeiten der Kommission beim Hofgericht und verspricht die Zusendung des Berichts, sobald Ergebnisse vorliegen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1768
Beklagter: N N von Usedom, Hofgerichtsdirektor und N N Rehfeldt, Hofgerichtsassessor
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Adam Christian Hauschildt (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)
Fallbeschreibung: Der Kl. fühlt sich durch die Schriftsätze der Bekl. im Namen des Vorpommerschen Hofgerichts beleidigt und bittet, sie mögen ihre Beleidigungen binnen Rechtsfrist beweisen oder zum ewigen Schweigen verurteilt werden. Das Tribunal teilt dem Kl. am 20.01.1768 mit, daß die Revision erneut abgewiesen worden sei, verbietet ihm selbst alle Anzüglichkeiten gegen die Bekl. und verweist ihn mit seinem Anliegen an die Landesregierung. Am 27.06. bittet der Kl. erneut um Bestrafung der Bekl. Da er sie in seinem Schriftsatz mehrfach wer beleidigt, verurteilt ihn das Tribunal am 02.09. zu 50 Rtlr Strafe und verweist ihn erneut an die Landesregierung, die es gleichzeitig zum Bericht über den Fortgang der Kommission zur Untersuchung der Zustände am Hofgericht auffordert. Am 12.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Rechtsmittel gegen das Tribunalsurteil und erhält diese am 14.10. Am 17.10. bittet der Kl. um Straferlaß, da er 12 Jahre ohne Gehalt gedient habe und sein Fortkommen von den Bekl. wiederholt behindert worden ist. Das Tribunal setzt die Eintreibung der Strafe am 22.10. vorerst aus. Am 24.10.1768 berichtet die Landesregierung über Schwierigkeiten der Kommission beim Hofgericht und verspricht die Zusendung des Berichts, sobald Ergebnisse vorliegen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1768
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ