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Verordnung, wie in Zukunft der Transport von Briefen und Paketen zu handhaben ist, ohne dass die Postinstitution beeinträchtigt, andererseits zügiger Postversand gewährleistet wird (Ausfertigung liegt vier Mal vor)
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Verordnung, wie in Zukunft der Transport von Briefen und Paketen zu handhaben ist, ohne dass die Postinstitution beeinträchtigt, andererseits zügiger Postversand gewährleistet wird (Ausfertigung liegt vier Mal vor)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.1 Postwesen
Darmstadt, 1822 Juli 20
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