Jakob Schreiber aus Schwaikheim, wegen strafbarer Handlungen im Turm zu Waiblingen gef., jedoch auf Fürbitten seines Vaters und seiner Freundschaft wieder freigel. und des peinlichen Rechts entledigt, schwört U. Er stellt seinen Vater Peter Schreiber als Bürgen, der im Falle des Bruchs dieser Verschreibung der Herrschaft Württemberg 50 fl bezahlen bzw. sich in Waiblingen stellen und dort solange bleiben soll, bis die Summe bezahlt ist.