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Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 2 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Gesamtstaat (ohne Fachressorts) >> Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern und zentrale Landesinstitutionen
1945 - 1952 (- 1986)
Überlieferungsgeschichte
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches und der Besetzung Deutschlands durch die alliierten Siegermächte teilten US-Amerikaner und Franzosen nach teilweise heftigen Auseinandersetzungen die Länder Baden und Württemberg unter sich auf, noch bevor am 26. Juli 1945 das Abkommen über die Besatzungszonen in Deutschland unterzeichnet war. Alle Landkreise, die entlang der Autobahn Karlsruhe - Stuttgart - Ulm und nördlich davon lagen, kamen unter amerikanische, die südlich dieser Linie gelegenen unter französische Kontrolle. Noch am 13. Juni hatte die in Stuttgart residierende französische Militärregierung versucht, sich mit der Bildung einer deutschen Landesverwaltung für Württemberg auf Kosten ihres alliierten Partners in der Landeshauptstadt zu konsolidieren. Neun Landesdirektoren, darunter auch Carlo Schmid als Landesdirektor für Kultus, Unterricht und Kunst, führten seitdem unter französischer Ägide die Verwaltungsgeschäfte. Schon am 8. Juli aber mussten die Franzosen Stuttgart endgültig räumen und den US-Truppen überlassen. Die Militärregierung zog zunächst nach Freudenstadt, wenig später wechselte sie nach Tübingen. Hier nahm Mitte August auch die deutsche Landesdelegation für Südwürttemberg als Abwesenheitsvertreter für die Stuttgarter Landesdirektoren ihre Arbeit auf. Wichtigster Dienstsitz war das Gebäude des Missionsärztlichen Instituts in der Nauklerstraße 47. Dort sollten auch die nachfolgenden Regierungen sowie das Regierungspräsidium noch viele Jahrzehnte ihren Hauptsitz haben.
Am 16. Oktober 1945 rief die französische Militärregierung in Tübingen das "Staatssekretariat für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns" ins Leben. Da die Amerikaner in ihrer Zone bereits im September die Bildung des Landes Württemberg-Baden angeordnet hatten, war damit das vorläufige Ende der staatlichen Einheit Württembergs faktisch besiegelt, auch wenn das am 30. Oktober 1945 verabschiedete Statut des Staatssekretariats die Fiktion der administrativen Einheit aufrecht erhielt, indem es in Artikel I lediglich von einem "Ruhen der Staatsgewalt der Württembergischen Landesregierung in Stuttgart in dem französisch besetzten Gebiet Württembergs" sprach.
Die Bezeichnung Staatssekretariat geht auf Prof. Carlo Schmid zurück, der als Landesdirektor der Justiz und zugleich als geschäftsführender Vorsitzender des Staatssekretariats führender Repräsentant der neuen Regierung war, die er stets nur als Abwesenheitspflege der Stuttgarter Regierung betrachtete. Um einer späteren Wiedervereinigung mit Nordwürttemberg möglichst wenige Hindernisse in den Weg zu legen, wurden die Ressorts in Württemberg-Hohenzollern anfangs nicht von Ministern, sondern lediglich von Landesdirektoren geführt, die nach einer Reform des Statuts Ende 1946 immerhin zu Staatssekretären aufstiegen. Die Abhängigkeit der als provisorisch angesehenen Institutionen von der Stuttgarter Landesregierung sollte zumindest in der Nomenklatur zum Ausdruck kommen und auch in der Besoldung der Beamten, die regelmäßig eine Stufe niedriger als ihre Stuttgarter Kollegen eingestuft waren.
Erst nachdem ein kurzfristiger Zusammenschluss mit Nordwürttemberg aufgrund französischer Vorbehalte nicht mehr realistisch erschien, gönnte man sich nach den ersten Landtagswahlen im Mai 1947 einen Staatspräsidenten und sechs Minister.
Nach Artikel III seines Statuts vom 30. Oktober 1945 gliederte sich das Staatssekretariat in sechs Landesdirektionen. Das Kollegium der Landesdirektoren bildete das Direktorium, das seinerseits das Staatssekretariat repräsentierte. Die Geschäftsführung oblag dem Vorsitzenden, der aus den Reihen des Direktoriums auf drei Monate zu wählen war. Das am 16. Oktober 1945 eingesetzte Staatssekretariat hatte als
Vorsitzenden den Staatsrat und Landesdire ktor für Justiz Carlo Schmid (SPD).
Die weiteren Ressorts vertraten als Landesdirektor für
Inneres: Lothar Rossmann (SPD),
Wirtschaft: Gustav Kilpper (parteilos),
Finanzen: Paul Binder (CDU),
Arbeit: Clemens Moser (CDU).
Der Vorsitzende, dessen Amtsbezeichnung am 3. Mai 1946 in "Präsident des Staatssekretariats" abgeändert wurde, vertrat das Direktorium nach innen und außen. Gemäß der Geschäftsordnung des Direktoriums des Staatssekretariats vom 1. Februar 1946 wurde als Behörde des Vorsitzenden ein Direktorialamt eingerichtet, dem die Geschäftsführung des Direktoriums und des Präsidenten, die Koordination der einzelnen Verwaltungszweige und die Ausführung der Direktoriumsbeschlüsse oblagen.
Mit der Änderung des Statuts des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns vom 10. Dezember 1946 wurde die Bezeichnung Landesdirektor durch Staatssekretär ersetzt. Der Anlass war eine von der CDU geforderte Kabinettsumbildung im Vorfeld der Konstituierung des Verfassungsausschusses, um die stärkste Partei in der neu gewählten Beratenden Versammlung angemessener in der Regierung zu vertreten. Im zweiten von Carlo Schmid geführten Staatssekretariat waren vertreten als Staatssekretär für
Inneres: Viktor Renner (SPD),
Justiz: Carlo Schmid (SPD),
Kultus: Albert Sauer (CDU),
Finanzen: Paul Binder (CDU),
Wirtschaft: Eberhard Wildermuth (DVP),
Landwirtschaft und Ernährung: Franz Weiß (CDU).
Die erste demokratisch legitimierte Regierung des Landes wurde nach der Volksabstimmung über die Verfassung und die gleichzeitige Landtagswahl (18. Mai 1947) am 8. Juli 1947 durch den CDU-Politiker Lorenz Bock gebildet. Das Kabinett des nunmehr als "Staatspräsident" bezeichneten Regierungschefs setzte sich zusammen aus
Staatspräsident und Finanzminister Lorenz Bock (CDU),
Justizminister Carlo Schmid (SPD),
Innenminister Viktor Renner SPD),
Kultminister Albert Sauer (CDU),
Wirtschaftsminister Eberhard Wildermuth (DVP),
Landwirtschaftsminister Franz Weiß (CDU),
Arbeitsminister Eugen Wirsching (CDU).
Nach Bocks überraschendem Tod Anfang August 1948 trat die Landesregierung infolge schwerer Differenzen mit der französischen Militärregierung wegen der Demontagen am 6. August 1948 zurück. Bereits am 13. August wurde der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gebhard Müller, zum Staatspräsidenten gewählt. Müller bildete allerdings keine neue Regierung, sondern führte die zurückgetretene nur geschäftsführend weiter, um so den politischen Druck auf die Militärregierung weiterhin aufrecht zu erhalten. Erst nachdem sich die Konfliktsituation mit der Besatzungsmacht entspannt hatte, entschloss sich Müller im Juni 1949 zur Regierungsbildung. Das Kabinett blieb nahezu unverändert. Wie Bock vertrat auch Müller das Finanzministerium, das seit dem Rücktritt von Paul Binder im Mai 1947 vakant war. Auch die Ministerposten von Carlo Schmid und Eberhard Wildermuth wurden nach deren Wechsel in die Bonner Politik nicht wiederbesetzt, sondern in Personalunion von Gebhard Müller (Justiz) und Eugen Wirsching (Wirtschaft) politisch verantwortet, während die Amtsgeschäfte von Ministerialdirektoren erledigt wurden.
An die Stelle des Direktoriums war mit dem Antritt der Regierung Bock das Staatsministerium getreten. Das Direktorialamt fungierte jetzt unter der Bezeichnung Staatskanzlei. Diese war dem Staatspräsidenten zum Zwecke der Geschäftsführung des Staatsministeriums unmittelbar unterstellt und wurde von einem Beamten des höheren Dienstes geleitet. Die Staatskanzlei war verantwortlich für die Auswertung der Beschlüsse des Staatsministeriums und federführend in allen Fragen, die, über den Bereich eines einzelnen Ministeriums hinausgehend, das Staatsministerium als solches betrafen.
Geleitet wurde dieStaats kanzlei von Gerhard Hermann Müller.
Stellvertreter des Leiters und Leiter der Abteilung I, Verwaltung, Personal, Personal: Karl Amann,
Leiter der Abteilung II, Persönlicher Referent des Regierungschefs, Protokollführer, KFZ-Haltung: Wolf Donndorf,
Leiter der Abteilung III, Recht und Gesetz, Regierungsblatt, Landtag: Rudolf Thierfelder, ab 1950 Karl Römer,
Leiter der Abteilung IV, Internationales, Besatzung: Gustav von Schmoller.
Der Staatskanzlei nachgeordnet waren die Vertretung des Landes beim Bund, das Statistische Landesamt, die Staatliche Nachrichtenstelle sowie das Entschädigungsgericht. Demgegenüber waren Staatsgerichtshof, Kompetenzgerichthof, Dienststrafsenat, Dienststrafkammer, Verwaltungsgerichtshof, Rechnungskammer und Staatskommissar für die Politische Säuberung als sogenannte Landeszentralbehörden unmittelbar dem Staatsministerium zugeordnet.
Nach der Bildung der vorläufigen Landesregierung von Baden-Württemberg wurden die Zuständigkeiten der Abwicklungsstelle der Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern aufgrund der Ersten Verordnung der vorläufigen Regierung über die staatlichen Mittelinstanzen vom 22. September 1952 mit Wirkung zum 1. Oktober 1952 dem Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern übertragen, wobei sich die vorläufige Regierung vorbehielt, Aufgaben, die auf die Regierungspräsidien übergegangen waren, den Ministerien oder anderen Behörden zu übertragen.
Inhalt und Bewertung
Die im vorliegenden Bestand erschlossenen Unterlagen stammen im Wesentlichen aus der Registratur des Direktorialamts bzw. der Staatskanzlei des Landes Württemberg-Hohenzollern und gelangten zum weitaus überwiegenden Teil mit drei Ablieferungen des Regierungspräsidiums Südwürttemberg-Hohenzollern in das Staatsarchiv Sigmaringen: am 11.11.1959 (Zugang 1959/53), am 29.9.1969 (Zugang 1969/32) und die P-Akten am 7.9.1970 (Zugang 1970/24). Das Schriftgut lag jeweils nach dem Aktenplan der Staatskanzlei und trug daraus Aktenzeichen und Titel. Das behördliche Ablieferungsverzeichnis enthielt ebenfalls nur Aktenzeichen und Kurztitel aus dem Aktenplan ohne laufende Nummern und Laufzeiten. Jede Akte war einzeln verschnürt und mit beschriftetem Deckel versehen. Die erste Ablieferung enthielt daneben noch eine Fülle unverzeichneten Materials, die zweite zahlreiche Ordner und Bunde mit nur summarisch erfasstem Schriftgut, das nicht im Aktenplan eingearbeitet war. Für das 1976 erarbeitete archivische Verzeichnis wurden die ersten beiden Ablieferungen ineinander gearbeitet, die Akten durchnummeriert, die Laufzeiten nachgetragen und die Titel gelegentlich ergänzt oder berichtigt. In den meisten Fällen wurde jedoch der knappe, vorhandene Titel, der den Akten im allgemeinen bei deren Anlage gegeben war, übernommen. Auch das bis dahin unverzeichnete oder nur summarisch erfasste Material wurde bei dieser Gelegenheit mit einer knappen Titelaufnahme versehen und in den Aktenplan eingearbeitet. Ein Aktenplan der Staatskanzlei mit Stichwortregister ergänzte das vorläufige Repertorium, das im Dezember 1976 durch Josef Adam fertiggestellt wurde. Kassationen an den übernommenen Unterlagen wurden zu keinem Zeitpunkt durchgeführt.
Zur Jahreswende 2002/2003 wurden die Titelaufnahmen des Findbuchs von 1976 digitalisiert und anschließend online publiziert. Dabei wurden auch Titelaufnahmen von Akten, die 1987 als Zugang 1987/109 über das Organisationsreferat des Regierungspräsidiums Tübingen in das Staatsarchiv Sigmaringen eingekommen waren, ergänzt (Bestellnumern 2016-2038). Angesichts der außerordentlichen Bedeutung, die den Unterlagen der Staatskanzlei als zentraler Einrichtung des Landes Württemberg-Hohenzollern für die Geschichte der unmittelbaren Nachkriegszeit, für die Entstehung und Entwicklung des kurzlebigen Bundeslandes selbst und schließlich für die Auseinandersetzung um die Bildung des Südweststaats zukommt, erwiesen sich die knappen und oft nur wenig aussagekräftigen Titelaufnahmen, die flache Gliederung sowie die fehlenden Indizes im Laufe der Nutzung allerdings als nicht angemessen.
Bei der vorliegenden kompletten Überarbeitung des Repertoriums durch den Unterzeichneten orientieren sich die Titelaufnahmen zwar nach wie vor an den Vorgaben des Aktenplans, nicht selten aber waren dennoch Ergänzungen oder Umformulierungen notwendig. Abhängig von Gegenstand und Struktur der Akte wurden mehr oder weniger ausführliche Enthält-Angaben im Sinne einer adäquaten Tiefenerschließung eingearbeitet. Die Laufzeitangaben mussten des Öfteren korrigiert werden. Die auf den Aktendeckeln und Schmutzblättern notierten Laufzeitangaben der ersten archivischen Bearbeitung wurden dort allerdings belassen. Mit Rücksicht auf die Tatsache, dass der Bestand seit mehreren Jahrzehnten mit unveränderten Signaturen öffentlich zugänglich ist und sich sowohl in wissenschaftlicher als auch in populärer Literatur ausführlich zitiert findet, wurde auf bisweilen gebotene Umstrukturierungen oder die nachträgliche Kassation inhaltsarmer oder nahezu inhaltsloser Einheiten bewusst verzichtet. Auch Fremdprovenienzen, die teilweise willkürlich in die Überlieferung der Staatskanzlei integriert worden waren, wurden zwar als solche gekennzeichnet, dennoch im Bestand belassen.
Im Zuge de r Massenneutralisierung des Bestands Anfang 2003 wurde jedes einzelne Blatt der Akten maschinell paginiert. Seitdem sind nutzungsbedingte Verunordnungen leicht wieder zu beseitigen. Bei offensichtlichen Störungen des Ordnungszustands innerhalb der Akten, die erkennbar vor der Paginierung verursacht wurden, musste auf eine Wiederherstellung verzichtet werden, da eine Unterbrechung im numerus currens der Paginierung den unbedarften Benutzer nur in zusätzliche Verwirrung bringen dürfte.
Die Gliederung des Bestands wurde nur auf der obersten Ebene beibehalten. Die nachgeordneten, bis zu sechs Klassifikationsstufen orientieren sich zwar ebenfalls weitegehend am Aktenplan der Staatskanzlei, bei größeren Aktenmengen mussten aber im Interesse der Übersichtlichkeit zusätzliche Differenzierungen eingefügt werden. Zudem waren die Fremdprovenienzen als solche erkennbar in die Tektonik zu integrieren, allen voran die Handakten Theodor Eschenburgs zur Südweststaatskampagne sowie die Unterlagen der vom Staatsministerium gelenkten "Arbeitsgemeinschaft für die Vereinigung Baden-Württemberg", die nach Abschluss der Kampagne in geringen Teilen den Weg in die Registratur der Staatskanzlei gefunden hatten. Schon in der Abschlusssitzung der Arbeitsgemeinschaft im Februar 1952 war auf Antrag des Staatspräsidenten Dr. Müller beschlossen worden, das Schriftgut der Arbeitsgemeinschaft inklusive der Plakate und Flugblätter an das Staatsarchiv Sigmaringen mit einer zehnjährigen Nutzungssperrfrist zu übergeben (Wü 2 T 1 Nr. 279).
Orte, Personen, Organisation sowie Sachschlagworte sind zusätzlich durch besondere Register erschlossen. Wohnplätze in Baden-Württemberg und bekannte Personen sind zudem mit Normdaten beschlagwortet.
Der Bestand wurde im Frühjahr 2003 im Rahmen des Landesrestaurierungsprogramms in einem Massenverfahren chemisch neutralisiert, nachgeleimt und teilweise restauriert. Dies und die damit verbundene Neuverpackung der Akten führte zu einer Ausdehnung des Gesamtumfangs auf 48,3 lfd.m (bei vorher 36 lfd.m).
Sigmaringen, 2018
Dr. Franz-Josef Ziwes
2038 Akten (48,3 lfd.m)
Bestand
Gouverneursbesprechungen. Die deutschen Protokolle der Besprechungen zwischen Vertretern der Regierung von Württemberg-Hohenzollern und der französischen Militärregierung in Tübingen 1945 - 1952. Bearb. von Frank Raberg. Hrsg. von Edwin Ernst Weber. Konstanz 2007 (Documenta Suevica 13)
Die Protokolle der Regierung von Württemberg-Hohenzollern. Bearb. von Frank Raberg. 3 Bde. Stuttgart 2004-2013 (Kabinettsprotokolle von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, 1945 - 1952. III. Teil)