Hans Brendlin, Stadtammann von Markdorf, beurkundet als unparteiischer Vorsitzender ("Gemeiner") Entscheid eines Schiedsgerichts in Streit zwischen Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, einerseits, Hans und Klaus Hauenstein von Gundertsrütin (=Gunatsreute) andererseits über ein Gut in Gunatsreute. Beisitzer waren für Weingarten Albrecht Arnolt, Schreiber zu Waldburg, und Heinz Rudolf, Bürgermeister in Markdorf, für die Hauenstein Martin Tischinger, Landschreiber der Grafschaft Heiligenberg, und Klaus Brendlin, Bürger zu Markdorf. Ins.: Heinz Hauenstein ("Howenstain") und Ehefrau Anna Crüslin bekennen, daß ihnen Johann [II.] Blarer, Abt von Weingarten, ein Gut in Gunatsreute auf Lebenszeit verliehen hat, Dienstag vor St. Ambrosius (28. März) 1424; derselbe und seine Söhne Hans und Klaus bekunden, daß Abt Erhard [Fridang] ein Urteil von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg in Streit über Schaden infolge Weiherbaus zu Schreckensee und Kosten eines Hausbaus ("Zimmersteuer") erfüllt hat und daß sie keine weiteren Ansprüche mehr erheben werden, Montag nach Michaeli (2. Oktober) 1441.
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Hans Brendlin, Stadtammann von Markdorf, beurkundet als unparteiischer Vorsitzender ("Gemeiner") Entscheid eines Schiedsgerichts in Streit zwischen Erhard [Fridang], Abt von Weingarten, einerseits, Hans und Klaus Hauenstein von Gundertsrütin (=Gunatsreute) andererseits über ein Gut in Gunatsreute. Beisitzer waren für Weingarten Albrecht Arnolt, Schreiber zu Waldburg, und Heinz Rudolf, Bürgermeister in Markdorf, für die Hauenstein Martin Tischinger, Landschreiber der Grafschaft Heiligenberg, und Klaus Brendlin, Bürger zu Markdorf. Ins.: Heinz Hauenstein ("Howenstain") und Ehefrau Anna Crüslin bekennen, daß ihnen Johann [II.] Blarer, Abt von Weingarten, ein Gut in Gunatsreute auf Lebenszeit verliehen hat, Dienstag vor St. Ambrosius (28. März) 1424; derselbe und seine Söhne Hans und Klaus bekunden, daß Abt Erhard [Fridang] ein Urteil von Bürgermeister und Rat zu Ravensburg in Streit über Schaden infolge Weiherbaus zu Schreckensee und Kosten eines Hausbaus ("Zimmersteuer") erfüllt hat und daß sie keine weiteren Ansprüche mehr erheben werden, Montag nach Michaeli (2. Oktober) 1441.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 900
B 515 U 0900
Fronhofer Amt fasc. 005 n. 13
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
1444 Juli 7 (uff zinstag nach sand Ulrichs tag des hailigen byschoffs)
50,5 x 78,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Brendlin, Stadtammann von Markdorf
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt von Weingarten
Siegler: Aussteller, Albrecht Arnolt, Klaus Brendlin
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 1 leicht besch.
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt von Weingarten
Siegler: Aussteller, Albrecht Arnolt, Klaus Brendlin
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 1 leicht besch.
Arnolt, Albrecht, Schreiber
Blarer, Johann II.; Abt von Weingarten
Brendlin, Hans; Stadtammann
Brendlin, Klaus
Crüslin, Anna
Hauenstein, Anna
Hauenstein, Hans
Hauenstein, Heinz
Hauenstein, Klaus
Howenstain s. Hauenstein
Rudolf, Heinz, Bürgermeister
Tischinger, Martin; Landschreiber
Weingarten, Johann II. Blarer; Abt
Gunatsreute : Fronhofen, Fronreute RV
Gunatsreute : Fronhofen, Fronreute RV; Einwohner
Gundertsrüti = Gunatsreute : Fronhofen, Fronreute RV
Heiligenberg FN; Grafschaft, Landschreiber
Markdorf FN; Bürgermeister
Markdorf FN; Einwohner
Markdorf FN; Stadtammann
Ravensburg RV; Bürgermeister und Rat
Schreckensee : Fronhofen, Fronreute RV
Waldburg RV; Schreiber
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:24 MEZ
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