Notar Hans Brandis beurkundet eine im Rathaus zu Altdorf von Ammann Konrad Bodmer, den Räten und etlichen aus der Gemeinde Altdorf eingelegte Appellation gegen ein inseriertes Inhibitionsmandat Friedrichs III. Das in Graz ausgefertigte und am 6. Mai 1479 datierte Mandat war von Abt Kaspar [Schiegg] sowie Prior und Konvent zu Weingarten erwirkt worden. Es hatte den Altdorfern verboten, nach einer vom Kloster eingelegten Appellation Gebote oder Prozesse in Strafsachen gegen klösterliche Bedienstete zu erlassen. Die Gemeinde fühlt sich dadurch in der hergekommenen Ausübung ihrer Gerichtsbarkeit und ihren Privilegien gestört. Das Mandat sei durch falsches Vorbringen seitens des Klosters erwirkt und übereilt erlassen worden. Auch sei in Konstanz [vor dem geistlichen Gericht] über eine Gerichtsordnung gestritten und in der Sache vom Kloster an Mainz appelliert worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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