Verordnung: Durch zuverlässige Anzeige ist bekannt geworden, dass die Brönnerische Buchhandlung in Frankfurt einen Nachdruck des zum alleinigen rechtmäßigen Verlag des hiesigen Invaliden-Instituts gehörenden allgemeinen Gesangbuches für Hessen zustande gebracht hat. Der Vertrieb dieses Nachdrucks durch vorgenannte Buchhandlung ist verboten und muss durch Bestrafung unterbunden werden

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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