Nicolaus Bischof von Regensburg vidimiert die Urkunde König Ludwigs d.d. 1315 Januar 5 (SS/B Nr. 2, siehe Nr. 20): König Ludwig bestimmt, dass die Bürger der Stadt Nürnberg in rein weltlichen Sachen weder vor das königliche Hofgericht noch vor das Gericht irgend eines anderen Richters außerhalb der Stadt gezogen werden, sondern allein vor des Reichs Schultheißen in Nürnberg nach den Spruche der Schöffen zu Recht stehen sollen.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Nürnberg