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Herzog Johann von Lothringen gelobt dem Johann von Loen, dem Vater, Zahlung von 14.000 Kronen für den in seinem Dienst erlittenen Schaden und bis zur Tilgung ein Handgeld von 100 Kronen für jedes Tausend.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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