Dekan und Professoren der juristischen Fakultät der Universität Mainz bekennen, dass der Mainzer Kurfürst Johann Philipp den dem Bickenhof gegenüber gelegenen Hausplatz, zum Gutenberg genannt, seinem Würzburger Geheimrat und Kanzler Sebastian Wilhelm Meel, Lic.iur., laut eines auf den 22.11.1658 ausgestellten Donationsbriefes übertragen hat unter der Bedingung, dass dieser dort ein bewohnbares Haus erbauen lasse, dass danach aber den Platz unter derselben Bedingung zu behalten der Kurfürst der Juristenfakultät bewilligt hat. In Anbetracht der fehlenden Mittel zum Bau willigt die Fakultät in die Schenkung an den Kanzler Meel und seine Frau Ursula ein und verzichtet auf alle Ansprüche und Einreden. Auf den Hinweis, dass sich ein kurmainzischer Hofrat habe vernehmen lassen, für den Platz 500 Gulden zu geben, hat sich der Kanzler bereit erklärt, diese Summe als Abfindung der Fakultät zu zahlen unter der Bedingung, dass der Betrag "zu unserer facultet nutzen uff jährliche zins [...] ahn ein oder mehr sichere ortt angelegt werden solte". Außerdem erhält die Fakultät das Vorkaufsrecht ("ius retractus") im Falle eines Verkaufs des Platzes und der darauf stehenden Gebäude. Die Fakultät quittiert den Empfang der 500 Gulden in Form von 333 1/3 Reichstaler. Siegel der Juristenfakultät und Unterschriften der Professoren. "So geschehen Maintz den sechszehenden tag monats decembris anno sechszehenhundert neun und funffftzig".

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