Offizial und geistlicher Richter des Hofes zu Münster bezeugt, dass vor ihm Aleke Hoetwelker, Witwe des Gert Hoetwelker genannt Eppe, erschien und angab, dem Hinricke Podewolt und Hinricke Plantstaken, Verwahrer der gemeinen Vikarien im Dom zu Münster, oder deren Nachkommen eine jährliche Rente in Höhe von derdehalven bzw. 2 1/2 Rheinische Goldgulden, zahlbar am Tage St. Bartholomaei gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Rheinischen Goldgulden verkauft zu haben. Als Unterpfand werden die Einnahmen aus einem freien Kamp sowie Haus nebst Zubehör, belegen in der olden wysschen stege buten der vrouwen porten zwischen Hermann Bodekers Kamp auf der einen und dem Kamp seines Vaters auf der anderen Seite, gelegen binnen Münster auf der Bergstraße zwischen den Häusern von Otten Hoetwelkers und Hinrick Hoetwelkers, angegeben. Als Prinzipalbürgen werden Gert und Johann Hoetwelker, genannt Eppe, aufgeführt. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Zeugen: Hinrick Korde, Vikar im Dom, und Hermann Plettenberch, Diener des Hofes. Siegelankündigung des Ausstellers. millesimo quadringentesimo octuagesimo septimo in vigilia Bartholomei apostoli

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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