Kopie einer Urkunde König Sigmunds; er bekennt, dass Heinrich von Byiel, Peter Hans Wentckin und Dietrich von Zeil, Bürger zu Basel, die Erlaubnis hätten, mit ihrer Gesellschaft für ihre Weine, die ihnen von der Frau von Holland und dem Herzog von Brabant auf der See genommen worden sind, Untertanen derselben aufzuhalten und erst wieder nach Entschädigung loszulassen; sie hätten aber nun in dem Lande des Bernhard Markgrafen von Baden einen nicht unter diese Bestimmung fallenden Mann niedergeworfen und ihm 10.000 rhein. Gulden abgenommen; die Bürger von Basel sind angewiesen, das Unrecht wieder gutzumachen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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