Ludwig [II.], König von Ungarn und Böhmen, Markgraf der Lausitz, bestätigt auf Bitten von Balthasar, Abt des Zisterzienserklosters Dobrilugk, und des ganzen Konvents dem Kloster alle Besitzungen, Privilegien, Freiheiten und Begnadigungen, die es von den früheren Königen und Markgrafen und inbesondere von König Matthias erlangt hat (vgl. Rep. 10B Zisterzienserkloster Dobrilugk - Urkunden Nr. 280), und gebietet allen Getreuen, Abt und Konvent in diesen Rechten zu schützen. "geben in unser stat Ofen an dornerstag nach Bartholomey des heiligen zwelfpotten nach Crists geburd im funfzehenhundertisten und achtzehenden, unser reich des Hungrischen und Behamischen im dritten jaren"