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1.) Fünf Gulden Geld, zahlbar jährlich an St. Martin, vom Zoll zu St. Goar [Stadt, Rhein-Hunsrück-Kr.], die mit 50 Gulden ablösbar sind; 2.) Haus,...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Rode, Nr. 4
A I u, Rode sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe R >> Rob-Ror >> Rode (1) >> 1510-1649
1567 September 21
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Fünf Gulden Geld, zahlbar jährlich an St. Martin, vom Zoll zu St. Goar [Stadt, Rhein-Hunsrück-Kr.], die mit 50 Gulden ablösbar sind; 2.) Haus, Weiher und Garten zu Schwalbach [heute Burgschwalbach [Gem., Rhein-Lahn-Kr.], die der verstorbene Johann (Lemchgin) besessen hatte; 3.) ein Haus in dem Tal [zu Schwalbach] unter dem Haus der Netzbecher, eine Scheune außerhalb (außwendig) des Tals, gelegen neben Giesebrecht von Schönborn, und die Wiese bei Schwalbach, gelegen unter dem (Rineckher), als Burglehen zu Schwalbach. [Ehemals Lehen der Grafen von Katzenelnbogen]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Philipp Rode (Rodt)
Belehnte/r: Philipp Rode (Rodt), Sohn des verstorbenen Philipp Rode