Hugo von Langschede [Langenscheid] und seine Frau Felicitas machen bekannt, daß sie von dem Propst von Werden Otto einen Mansus zu Langschede und drei Mansen zu Altendorf (Alden-), gehörig zu dem Hof Altendorf, unter folgenden Bedingungen erhalten haben. Seine Erben werden die Neubelehnung bei dem jeweiligen Propst nachsuchen und deswegen die nach Hofesrecht üblichen Zahlung leisten. Von dem Mansus in Langschede sind jährlich drei Malter Roggen, ein Malter Gerste und fünf Malter Hafer, von dem ersten in Altendorf drei Malter Roggen, drei Malter Gerste und sechs Malter Hafer, von dem anderen zehn Scheffel Hafer eines kleineren Maßes, das spickermathe genannt wird, und elf Pfennige, von dem dritten acht gute Pfennige zu Zahlen. Anwesend waren Konrad Umberaden, Johann Fermentarius [= Grüter], Beamter des Propstes, Hermann, Hofesschultheiß in Altendorf, und Johann von Molenhusen, Herold des Hofs. - Es siegeln Arthus de Cothen und sein Sohn Sifrid. - Datum anno domini MCCC quadragesimo octavo in octava beati Andree apostoli.
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International