Nierstein: Kurfürst Philipp von der Pfalz vergleicht eine Auseinandersetzung zwischen den Schöffen und der Gemeinde zu Nierstein. Die Gemeinde bek...
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186/34
A 2 Nierstein, 1478-02-11
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 12 Orte, Buchstabe N >> 12.9 Nierstein
1478 Februar 11, Heidelberg
Nierstein, Gemeinde
Ausfertigung (dt.), Pergament (21,4 x 52,5 cm), rundes, rotes Wachssiegel in brauner Siegelschüssel (Fragment) an Pergamentstreifen anhängend, stark beschädigt erhalten (fragmentarisch)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Heidelberg vf mitwoch nach Invocavit anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo octauo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Nierstein: Kurfürst Philipp von der Pfalz vergleicht eine Auseinandersetzung zwischen den Schöffen und der Gemeinde zu Nierstein. Die Gemeinde beklagt, dass die Schöffen sich widerrechtlich zahlreiche Rechte zur Ein- und Absetzung sowie der finanziellen Beschwerung der Gemeinde für sich beanspruchen, wie in 10 Punkten ausführlich dargelegt wird. Der Vergleich besagt, dass das von den aufgenommenen 200 Gulden noch übrige Geld dem allgemeinen Nutzen der Gemeinde zugeführt werden soll, während ansonsten die Rechte und die Vorgehensweise der Schöffen von Nierstein bestätigt wird. außerdem sollen sechs Personen aus Nierstein und Dexheim ausgewählt werden, die zukünftig gemeinsam mit den Schöffen über die Belange der Gemeinde beraten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Vertrag pfaltzgraff philipsen, 1478. Zwuschen schöffen vnd der gemeinndt (2) zue nierstein (3) No .4. (4) 119 (5) nro 1
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller mit Hofgerichtssiegel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: HStAD, C 1 A Nr. 62, fol. 19v-21r (kopiale Überlieferung)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Baur, Hessische Urkunden, Bd. IV, Nr. 231, S. 226 ff.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Baden-Württemberg) (2) Dexheim (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) (3) Nierstein (Nirstein/ Nersten/ Nirsteyn) (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Nierstein: Kurfürst Philipp von der Pfalz vergleicht eine Auseinandersetzung zwischen den Schöffen und der Gemeinde zu Nierstein. Die Gemeinde beklagt, dass die Schöffen sich widerrechtlich zahlreiche Rechte zur Ein- und Absetzung sowie der finanziellen Beschwerung der Gemeinde für sich beanspruchen, wie in 10 Punkten ausführlich dargelegt wird. Der Vergleich besagt, dass das von den aufgenommenen 200 Gulden noch übrige Geld dem allgemeinen Nutzen der Gemeinde zugeführt werden soll, während ansonsten die Rechte und die Vorgehensweise der Schöffen von Nierstein bestätigt wird. außerdem sollen sechs Personen aus Nierstein und Dexheim ausgewählt werden, die zukünftig gemeinsam mit den Schöffen über die Belange der Gemeinde beraten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (1) Vertrag pfaltzgraff philipsen, 1478. Zwuschen schöffen vnd der gemeinndt (2) zue nierstein (3) No .4. (4) 119 (5) nro 1
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller mit Hofgerichtssiegel
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: HStAD, C 1 A Nr. 62, fol. 19v-21r (kopiale Überlieferung)
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Baur, Hessische Urkunden, Bd. IV, Nr. 231, S. 226 ff.
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: (1) Heidelberg (Baden-Württemberg) (2) Dexheim (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) (3) Nierstein (Nirstein/ Nersten/ Nirsteyn) (Lkr. Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) Personen: (1) Philipp der Aufrichtige, Kurfürst von der Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Erztruchsess
Vergleich Nierstein Vertrag durch Kurfürst Ludwig von der pfalz veriegtet[?] zwischen den Scheffen zu Nierstein und der gemeindt daselbst uber ihren Spen und unwillen Heidelberg [?] nach Invocavit 1478 (2) Baur IV 226 Nr. 231 (3) No 7.
#Kurpfalzurkunden
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International