Drohnen außer Kontrolle - Hobbypiloten unterschätzen die Gefahr
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160074/201
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
11. Februar 2016
Eine Drohne stürzt in den Hof der Burg Hohenzollern. Zum Glück wurde niemand verletzt. Der Fall wirft die Frage auf: Wer schützt uns vor den fliegenden Gaffern?
Drohnen sind im Aufwind. Den Elektronikmärkten bescheren sie himmlische Geschäfte. Jeder kann die Mini-Fluggeräte mit Kamera schon ab 50 Euro kaufen, sogar Kinder. Matthias und Thomas Wurdig aus Pforzheim schwärmen von ihren fliegenden Augen: "Man fühlt sich wie ein Vogel, der über den Dingen schwebt, wenn man durch die Kamera der Drohne blickt."
Allerdings: Die schöne neue Drohnenwelt kann gefährlich sein und das Fliegen findet in einer rechtlichen Grauzone statt. "Wer heimlich mit der Drohne die Nachbarin beim Sonnenbaden filmt, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht", sagt Jörg Klingbeil, der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will deshalb einen Führerschein für die Hobbypiloten einführen.
Drohnen sind im Aufwind. Den Elektronikmärkten bescheren sie himmlische Geschäfte. Jeder kann die Mini-Fluggeräte mit Kamera schon ab 50 Euro kaufen, sogar Kinder. Matthias und Thomas Wurdig aus Pforzheim schwärmen von ihren fliegenden Augen: "Man fühlt sich wie ein Vogel, der über den Dingen schwebt, wenn man durch die Kamera der Drohne blickt."
Allerdings: Die schöne neue Drohnenwelt kann gefährlich sein und das Fliegen findet in einer rechtlichen Grauzone statt. "Wer heimlich mit der Drohne die Nachbarin beim Sonnenbaden filmt, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht", sagt Jörg Klingbeil, der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will deshalb einen Führerschein für die Hobbypiloten einführen.
0'05
Audio-Visuelle Medien
Beck, Roland; Burgverwalter
Wurdig, Matthias; Drohnen-Experte
Wurdig, Thomas; Drohnen-Experte
Burg Hohenzollern : Zimmern, Bisingen BL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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