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Verordnung: Die Domänen-Ankaufskosten für das Hausvermögen sind wie bisher von den dafür bestimmten Fonds zu übernehmen. Auch die entstehenden Nebenkosten sind möglichst zusammengefasst aus diesen Fonds zu begleichen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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