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Verfügung: Um die Landwehrmannschaften in ihren Fertigkeiten der Waffenübung und der Ausrüstung überprüfen zu können, sollen im Laufe des Jahres 1817 verschiedene Generalmusterungen durch den General-Kommandeur der einzelnen Regimenter vorgenommen werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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