Martin Schilling von Gutenberg, zu Kirchheim u.T. gef., weil er gegen das von Herzog Christoph erlassen Jagdverbot auf die Jagd gegangen war und im Duntal (Uracher Forst) einen Hirsch geschossen hatte, jedoch in Anbetracht seines jugendlichen Unverstandes unter der Bedingung freigelassen, dass er an den Herzog zur Buße 20 fl zahlt, außerdem auf alle Schusswaffen verzichtet und künftig jegliches Waidwerk unterlässt, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten und schwört U. Falls sich herausstellen sollte, dass er noch mehr Wild als angegeben geschossen oder Wilddiebe, die er kannte, nicht angezeigt hat, bleibt dem Herzog vorbehalten, ihn mit oder ohne Recht zu bestrafen.