Kronoberanwaltschaft in Celle, Abteilung für Strafanstalten (Bestand)
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NLA HA, Hann. 122
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.11 Kurfürstentum/Königreich Hannover >> 1.11.12 Justiz >> 1.11.12.1 Obere Justizbehörden >> 1.11.12.1.1 Justizkanzleien, Hofgerichte, Obergerichte
1717-1875
Bestandsgeschichte: I. Behördengeschichte
Die Strafanstalten waren ursprünglich Einrichtungen der örtlichen, für den Strafvollzug zuständigen Ämter und Gerichte; die Aufsicht über sie lag daher bei den Regierungen. Akten der Regierung in Stade von 1717 und 1734 bilden daher den ältesten Teil dieses Bestandes, der geschlossen erst mit dem J. 1817 einsetzt. Die Aufsicht über die Strafanstalten wurde von 1817 bis 1823 von den provisorischen Provinzialregierungen und anschließend von 1823 bis 1858 von den an deren Stelle getretenen Landdrosteien ausgeübt. Durch das Gesetz vom 31. März 1859 betreffend verschiedene Abänderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (vgl. Hann. GS I S. 207) ging die Aufsicht über Gefängnisse und Strafanstalten auf die Staatsanwaltschaft über; der Kronoberanwaltschaft wurde hierfür eigens ein Direktor beigeordnet, der die Akten der Landdrosteien als Vorakten übernahm und damit den heutigen Bestand formierte. Die Kronoberanwaltschaft hat die Akten bis zum 31. Januar 1868 geführt; anschließend hat sie der Oberpräsident übernommen und teilweise bis 1875 fortgeführt.
gez. E. Pitz
II. Bestandsgeschichte
Den kleinen, recht lückenhaften Aktenbestand hatte E. Pitz im Hinblick auf den von ihm bearbeiteten zweiten Band der Beständeübersicht in der gebotenen Eile nach dem Gliederungsschema der Kronoberanwaltschaft geordnet und verzeichnen lassen. Die Aktentitel wurden jedoch so unvollständig aufgenommen, dass häufig nicht erkennbar war, ob sich ein Sachtitel auf alle Strafanstalten oder nur auf eine bezog, letzterenfalls dann, auf welche. Generalia und Spezialia waren also oft genug nicht zu unterscheiden. Aus demselben Grund waren sachlich zusammengehörige Akten auseinandergerissen worden. Nach einer neuerlichen, vertieften Aktentitelaufnahme erschien es dem Unterzeichneten das beste, die Akten nach bewährtem Vorbild in Generalia und Spezialia zu trennen, darunter
Bestandsgeschichte: aber das Gliederungsschema der Kornoberanwaltschaften nach Großbuchstaben jeweils beizubehalten. Der Bestand ist damit zwar neu strukturiert worden, aber doch, wie angenommen werden darf, übersichtlicher und besser benutzbar geworden. Eine Konkordanz (alte Archivsignatur) weist die vorgenommenen Änderungen nach.
Pattensen, den 24. Oktober 1988
gez. Dr. Chr. Gieschen
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im März
Bestandsgeschichte: 2006
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Die Strafanstalten waren ursprünglich Einrichtungen der örtlichen, für den Strafvollzug zuständigen Ämter und Gerichte; die Aufsicht über sie lag daher bei den Regierungen. Akten der Regierung in Stade von 1717 und 1734 bilden daher den ältesten Teil dieses Bestandes, der geschlossen erst mit dem J. 1817 einsetzt. Die Aufsicht über die Strafanstalten wurde von 1817 bis 1823 von den provisorischen Provinzialregierungen und anschließend von 1823 bis 1858 von den an deren Stelle getretenen Landdrosteien ausgeübt. Durch das Gesetz vom 31. März 1859 betreffend verschiedene Abänderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (vgl. Hann. GS I S. 207) ging die Aufsicht über Gefängnisse und Strafanstalten auf die Staatsanwaltschaft über; der Kronoberanwaltschaft wurde hierfür eigens ein Direktor beigeordnet, der die Akten der Landdrosteien als Vorakten übernahm und damit den heutigen Bestand formierte. Die Kronoberanwaltschaft hat die Akten bis zum 31. Januar 1868 geführt; anschließend hat sie der Oberpräsident übernommen und teilweise bis 1875 fortgeführt.
gez. E. Pitz
II. Bestandsgeschichte
Den kleinen, recht lückenhaften Aktenbestand hatte E. Pitz im Hinblick auf den von ihm bearbeiteten zweiten Band der Beständeübersicht in der gebotenen Eile nach dem Gliederungsschema der Kronoberanwaltschaft geordnet und verzeichnen lassen. Die Aktentitel wurden jedoch so unvollständig aufgenommen, dass häufig nicht erkennbar war, ob sich ein Sachtitel auf alle Strafanstalten oder nur auf eine bezog, letzterenfalls dann, auf welche. Generalia und Spezialia waren also oft genug nicht zu unterscheiden. Aus demselben Grund waren sachlich zusammengehörige Akten auseinandergerissen worden. Nach einer neuerlichen, vertieften Aktentitelaufnahme erschien es dem Unterzeichneten das beste, die Akten nach bewährtem Vorbild in Generalia und Spezialia zu trennen, darunter
Bestandsgeschichte: aber das Gliederungsschema der Kornoberanwaltschaften nach Großbuchstaben jeweils beizubehalten. Der Bestand ist damit zwar neu strukturiert worden, aber doch, wie angenommen werden darf, übersichtlicher und besser benutzbar geworden. Eine Konkordanz (alte Archivsignatur) weist die vorgenommenen Änderungen nach.
Pattensen, den 24. Oktober 1988
gez. Dr. Chr. Gieschen
Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Hannover, im März
Bestandsgeschichte: 2006
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ