Vor dem Richter Heinrich Tenckinck zu Bocholt vergleichen sich der Prior Bernd Wiltinck und der Konvent zu Marienthal mit Sweder van Wallinchoren und dessen benannte Angehörige wegen eines Rentbriefes über 10 alte geldernsche oder holländische Gulden, welchen das Kloster dem Sweder gegen Zahlung von 100 neuen Gulden zurückstellt, wogegen letzterer die von dem Richter nach festzusetzenden Kosten des Prozesses übernimmt. - Siegel des Richters. D. dominica Invocavit.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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