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Überlassung von Ludwigstein an Christoph Hülsing
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe L >> 4 Lo-Lu >> 4.9 Ludwigstein (Gem. Witzenhausen, Werra-Meißner-Kreis)
1545 Januar 10
Abschrift, Papier.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp von Hessen bekundet, dass er seinem Kammerdiener Christoph Hülsing Ludwigstein zum Gebrauch überlassen hat. Hülsing darf daraus nichts verpfänden oder verkaufen. Der Landgraf behält sich den Zehnten in Wendershausen sowie die Zinsen aus Hundelshausen vor.