B-Acta crim, 123
B-Acta crim Acta criminalia (Kriminalakten)
Acta criminalia (Kriminalakten) >> 1601-1700
13. Sep. 1601 - 11. Aug. 1612
Enthält: Der Goldschmied Johan Majestet und Godfrid Baggel sind wegen Falschmünzerei in der Hoheit Ostbevern verhaftet. Der Rat in Münster bevollmächtigt am 13.9.1601 den Freigrafen Johan Kerckering und den Notar Lambrecht zum Dale, vor dem peinlichen Halsgericht in Ostbevern die Anklage zu vertreten. In der Folgezeit werden oft Münzen der Stadt Münster nachgemacht, so in Wesel und Rheine. Im Jahre 1611 richtet sich der Verdacht gegen den Goldschmied Christoffer Mittelbach aus Hessen, den Philipp de Knevel, Sohn des Hans de Knevel, und den Niklas Paulus, Fleischhauer und Wirt im "Emaus", die alle in Amsterdam wohnen. Mittelbach hat bei dem Schmied Johan Witte in Warendorf ein Schrankwerk, bestellt, wie es die Stadt Münster zur Münzprägung von Witte bezogen hatte. Er gab an, das Werk zur Anfertigung von Fingerhüten, Knöpfen etc. gebrauchen zu wollen. Als er nach Münster vorgeladen wurde, verschwand er. Ermittlungen der Stadt Amsterdam sind ohne Erfolg. Der Rat in Warendorf vernimmt als Zeugen den Witte, den Wirt Andreas Holstein, den Schmiedeknecht Reiner Becker und den Henrich Niehues. Erhebliche Spuren führen dann nach Iserlohn. Die Untersuchung wird kräftig betrieben. Die Bürgermeister in Iserlohn vernehmen am 11.8.1612 den Kramer Henrich von Hüsten. Der Bürgermeister Gotthard von Werne in Unna vernimmt an demselben Tage den Herman von Santen und Frau Henrich Langen. Der Rat in Dortmund läßt durch seine Kommissare Kaspar Deppinck und Herman Potgiesser am 9.8. 1612 vernehmen den Lambert Deiffhus Frau Jorgen Eeley, gebe Barbara Billies und Jorgen HemmeIreich. Der Rat in Münster vernimmt selbst am 2.7.1612 den Gerrit Basse oder Everdes aus Iserlohn und die münst. Bürger Dietrich Hense, Engelbert Freitag, Johan von Ibbenbüren und Frau Kratzenmacher Bernd Hülsman. Durch den Stadtsekretär Hollandt werden in Drensteinfurt vor dem Junker Johan von der Recke junior am 1. 7. 1612 vernommen der Hillebrand SchottIer aus Iserlohn, der gerade Münster verlassen hat, und der der Münzfälscherei sehr verdächtig ist; ebenso sein Schwiegersohn Johan Thomas und sein Begleiter Johan Dennemarck, die beide in Iserlohn wohnen. Ferner Ersuchen des Rats aus den Jahren 1566 und 1573 an den Rat in Osnabrück, dort inhaftierte Münzfälscher über Fälschung münsterischer Münzen zu vernehmen. Erwähnt werden aus 1612 Johan Üding, Kaspar Hense und Johan Recker in Münster; Jürgen Recheling oder Erling und Notar Henrich Stovius in Dortmund; Hufschmied Gert Huge und Johan Hobbeler in Warendorf; Thomas Müteler in Unna; Stadtsekretär Peter Lecke, Johan Joachim, Melchior Saren und Jörgen Nierhaus in Iserlohn.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:38 MEZ
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