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Beschluss der Armenanstalt [Lauterbach] über die Unterstützung armer Lehrjungen mit der Hälfte der Aufdinggebühren aus der Reservekasse, jedoch nicht beim Lossprech- und Gesellengeld
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Beschluss der Armenanstalt [Lauterbach] über die Unterstützung armer Lehrjungen mit der Hälfte der Aufdinggebühren aus der Reservekasse, jedoch nicht beim Lossprech- und Gesellengeld
Policey-Angelegenheiten >> 12 Handel und Gewerbe >> 12.4 Beaufsichtigung und Konzessionierung von Handel und Gewerbe >> 12.4.7 Lehre, Wanderjahre, Meisterprüfung
1820
Hessen (Großherzogtum), Amt Lauterbach
Sachakte
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