Vor dem Richter Hermann Mesmeker und den Schöffen von Keppeln verpflichtet sich Dietrich Pastoir bei Strafe der Pfändung, bis 1499 November 11 dem Kapitel zu Wissel einen der St. Jacobsbruderschaft in der Mutterkirche zu Kalkar gegebenen Kaufbrief über eine Prinzipalsumme von 59 und eine Rente von 3 ½ Goldgulden aus dem Zehnten zu Wilraede der in den Hof „ther Have“ im Kirchspiel Keppel gehört, zurückzuerwerben und dem Kapitel allen Schaden zu ersetzen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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