Zwei landschaftliche Anordnungen, dass vom Ortner- oder Fischergut und einer Wiese, beides in Höhnhart im Landgericht Mauerkirchen, welche Georg Einhari zu Herbstheim gekauft und dem ritterlehenbaren Sitz Herbstheim einverleibt hat, und vom Sitz Geretsdorf, den Franz Peter Freiherr von Rosenbusch gekauft hat, der betreffende Rittersteuerbetrag erhoben werden soll.

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Staatsarchiv München