Verordnung: Die Befugnis zur Erteilung der Beerdigungserlaubnis in Sterbefällen ist in Starkenburg und Oberhessen von den Pfarrämtern bzw. in Rheinhessen von den Zivil-Standesbeamten auf die Ortspolizeibehörde übergegangen. Diese Behörden haben nun auch die bestehenden Vorschriften wegen der Beerdigung zu kontrollieren

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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