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Jörg Kull aus Kemnat und Gall Mergerter aus Hegnach, wegen einer Frevelhandlung auf freier Straße im Turm zu Waiblingen gef. und rechtskräftig dazu verurteilt, der Herzogin Sabine von Württemberg einen großen Frevel zu bezahlen, noch weitere acht Tage im Turm zu büßen und danach für zwei Jahre die Widem der Herzogin zu verlassen, schwören U. und geloben eidlich, der Widem fernzubleiben, auch Streitigkeiten mit der Herzogin, ihren Amtleuten und Untertanen gütlich oder rechtlich nur vor den zuständigen Gerichten auszutragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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