Götz von Bretzingen (Brezickhaim) gen. Kettel, Ritter, verkauft mit Zustimmung seiner Lehenherren an Walter von Hardheim eine Gült von 3 Pfd. Heller, je Pfd. für 10 Pfd. Heller von den Gütern, die vom Bischof von Würzburg zu Lehen gehen, nämlich auf die obere Mühle 9 1/2 h., auf die Mühle im Dorf 10 Unzen Heller, auf Friedrichs Gut gen. Schole 8 Unzen Heller und ein Fasnachtshuhn und ein Sommerhuhn, von Luta gen. Hainstädterin Tochter 6 Schilling h. und ein Fasnachtshuhn und ein Sommerhuhn, von Langen Gut 6 Schilling h. und 4 h. und ein Fasnachtshuhn. Walter hat die genannten Güter empfangen und soll davon alle Rechte genießen, wie sie Götz gehabt hat. Götz behält sich für 6 Jahre den Rückkauf vor, jährlich am Peterstag (Febr. 22) oder 14 Tage zuvor oder danach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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