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Verordnung: Vom 1. Januar 1845 an soll auf der Provinzialstraße, welche von der Staatsstraße bei Nieder-Wöllstadt über Assenheim nach Bingenheim führt, das gesetzliche Chausseegeld erhoben werden
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Verordnung: Vom 1. Januar 1845 an soll auf der Provinzialstraße, welche von der Staatsstraße bei Nieder-Wöllstadt über Assenheim nach Bingenheim führt, das gesetzliche Chausseegeld erhoben werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> X Verkehr und Energieversorgung >> X.2 Straßenverkehr, Chausseegeld
Darmstadt, 1844 Oktober 17
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 66-67
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