Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Germersheimer Vogt Hans von Gemmingen (+) in seinem Auftrage dem Friedrich Knorn, Witz zu Selz (Sels), verboten hatte, von Seltz wegzuziehen. Der Pfalzgraf hat dieses Verbot nach Bitten nunmehr aufgehoben und erlaubt Friedrich, so wie andere Einwohner (ingesessen) zu Selz dahin zu ziehen, wo es ihm beliebt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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