Anspruch auf Auszahlung der Pacht des Schanzer Hofes zu Gilverath (Glehn). Die Besitzverhältnisse sind wegen Aufsplitterung durch Erbe, Verkauf, Verpfändung und Verpachtung sehr kompliziert. Die Appellantinnen, Schwestern, hatten Adam Tilmans, den Halbwinner des Schanzer Hofes, wegen rückständiger Pacht am gräflichen Gericht zu Hülchrath verklagt und sowohl dort, als auch in den beiden folgenden Instanzen, dem Hohen Weltlichen Gericht in Köln und vor kurkölnischen Kommissaren, Recht erhalten. Zwar erhielten sie trotz der wiederholten Zahlungsverweigerung Tilmans vom Gericht zu Hülchrath ein „decretum sequestri“ auf die auf dem Schanzer Hof vorhandenen landwirtschaftlichen Erträge, jedoch hatte inzwischen der Appellat in Köln selbst Ansprüche auf den Schanzer Hof durchgesetzt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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