Verordnung: Da bisher die hessischen Justizbeamten die uralten Formulare bei der Ausfüllung der Kautionsscheine der verrechnenden Diener und deren Ehefrauen verwendet haben, sollen ab sofort - bezogen auf die Verordnung vom 2. März 1795 - die neuen Ausfertigungen Verwendung finden (zwei Formularausdrucke anbei)