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Verfügung: Gemäß dem Gesetz vom 10. Dezember 1817, Artikel 20, haben alle Maße und Gewichte Gültigkeit, wenn sie mit dem letzten Revisionszeichen versehen sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden; ein Überweisungsschreiben vom 20. September 1836 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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