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Verfügung: Gemäß dem Gesetz vom 10. Dezember 1817, Artikel 20, haben alle Maße und Gewichte Gültigkeit, wenn sie mit dem letzten Revisionszeichen versehen sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden; ein Überweisungsschreiben vom 20. September 1836 anbei)
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Verfügung: Gemäß dem Gesetz vom 10. Dezember 1817, Artikel 20, haben alle Maße und Gewichte Gültigkeit, wenn sie mit dem letzten Revisionszeichen versehen sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden; ein Überweisungsschreiben vom 20. September 1836 anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.4 Maß und Gewicht, Preise und Taxen
Darmstadt, 1836 August 24
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