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Vor Nyclais Wylreman, derzeitigem Lehnherrn des freien Hoflehens, das dem Rat von Aachen gehört, und seinen Beisitzern Wilhelm Reuthen dem Alten und Johan von Bastenach dem Jungen, tragen die Schwäger Lambrecht Grevenberch und Heinrich Raeloff nebst ihren Ehefrauen Hickele und Barbara ihren durch Absterben ihrer Eltern ererbten Erbzins an der Kalen-Mühle dem Besitzer Wilhelm Neuthen, Johanns Sohn, und seiner Frau Appollonia auf. Neuthen wird nach Lehnrecht damit belehnt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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