Die nachgenannten Personen halten fest: Zu Neuschloss (zum Neuwennschloß) [Friedrichsburg bei Lampertheim] und sonst in der gegenwärtigen Fehde gegen ihren Herrn, den Landgrafen von Hessen, wurden sie besiegt (nidergelegenn). Dann hat ihr Herr, der Pfalzgraf und Kurfürst [Philipp], etliche Landgräfliche festgenommen (niddergeworffenn), wobei sie 11 Pfalzgräfliche und es nicht mehr als 8 Landgräfliche sind. Zum Ausgleich (ubermaß) und damit alle freigelassen werden, müssen sie 20 Gulden zahlen. Da sie diese nicht aufbringen können, hat der Pfalzgraf ihnen auf ihre Bitte hin diese Summe geliehen, die sie nun versprechen, binnen eines halben Jahres zurückzuzahlen. Zur Urkunde haben sie zur Besiegelung den Junker Erhard von Rossau (Rosawe) gebeten. Als Aussteller werden genannt: Peter Lauwe, Andreas (Endris) Kolner, Hans Pfeifer (Pfeyffer), Wendel Fischer und Balthasar Scherer (Scherrer), alle von Lampertheim, Konrad Faul von Sandhofen (Faul Conntz von Sannthoffen), Hans Lutz, Hensel Becker, Christoph Beckerknab (Stoffel Becker knab) [oder: Christoph Becker, Knabe], Bernhart Schöffer von Bürstadt (Schoffer vonn Birstat) und Hans von "Geudenheim".
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Die nachgenannten Personen halten fest: Zu Neuschloss (zum Neuwennschloß) [Friedrichsburg bei Lampertheim] und sonst in der gegenwärtigen Fehde gegen ihren Herrn, den Landgrafen von Hessen, wurden sie besiegt (nidergelegenn). Dann hat ihr Herr, der Pfalzgraf und Kurfürst [Philipp], etliche Landgräfliche festgenommen (niddergeworffenn), wobei sie 11 Pfalzgräfliche und es nicht mehr als 8 Landgräfliche sind. Zum Ausgleich (ubermaß) und damit alle freigelassen werden, müssen sie 20 Gulden zahlen. Da sie diese nicht aufbringen können, hat der Pfalzgraf ihnen auf ihre Bitte hin diese Summe geliehen, die sie nun versprechen, binnen eines halben Jahres zurückzuzahlen. Zur Urkunde haben sie zur Besiegelung den Junker Erhard von Rossau (Rosawe) gebeten. Als Aussteller werden genannt: Peter Lauwe, Andreas (Endris) Kolner, Hans Pfeifer (Pfeyffer), Wendel Fischer und Balthasar Scherer (Scherrer), alle von Lampertheim, Konrad Faul von Sandhofen (Faul Conntz von Sannthoffen), Hans Lutz, Hensel Becker, Christoph Beckerknab (Stoffel Becker knab) [oder: Christoph Becker, Knabe], Bernhart Schöffer von Bürstadt (Schoffer vonn Birstat) und Hans von "Geudenheim".
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1504 Juli 6 (uff samstag nach Udalrici)
fol. 216v-217r
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Erhard von Rossau
Siegler: Erhard von Rossau
Becker, Hensel; erw. 1504
Beckerknab, Christoph (Stoffel); erw. 1504
Faul, Konrad, von Sandhofen; erw. 1504
Fischer, Wendel; zu Lampertheim, erw. 1504
Geudenheim, Hans von; erw. 1504
Kolner, Andreas, zu Lampertheim, erw. 1504
Lauwe, Peter; zu Lampertheim, erw. 1504
Lutz, Hans; erw. 1504
Pfeifer, Hans; zu Lampertheim, erw. 1504
Rossau, Erhard d. J. von; erw. 1494, 1505
Scherer, Balthasar; zu Lampertheim, erw. 1504
Schöffer, Bernhard, von Bürstadt; erw. 1504
Bürstadt HP
Friedrichsburg = Schloss Neuschloß, abgeg. bei Lampertheim HP
Lampertheim HP
Sandhofen : Mannheim MA
Landshuter Erbfolgekrieg, Bayerischer Krieg, 1504-1505
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:12 MESZ
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