Verordnung, in welchen Orten sich verabschiedete Soldaten und deren Angehörige nach ihrer Entlassung niederlassen dürfen und welchen gesetzlichen Bestimmungen sie sich zu unterwerfen haben. Hier handelt es sich um die Witwe des verstorbenen Tambourmajors Schneider aus Offenbach (Ausfertigung drei Mal vorhanden)