Ludwig F.D.W. Freiherr von Münster, Herr zu Surenborg und Langelage usw. macht bekannt, dass Abt Johann ihn nach dem Tod des Abts Anselm sowie seines Vaters Georg Hermann Heinrich auch zugunsten seiner Brüder mit dem Haus und Gut Geisbeck im Kirchspiel Südkirchen und mit dem Gut Bensinck im Kirchspiel Nordkirchen zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat durch Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts huldigen lassen. Anwesend waren Ludger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts und Johann Spickermann, Kapellmeister des Abts. -Es siegelt der Bevollmächtigte, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten