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Rentkammer Gießen: Reskript betreffend das Pfuschen der unzünftigen Siebmacher und Bürstenbinder im Fürstentum Hessen sowie den verbotenen Aufkauf der Haare zum Bürstenmachen von solchen und ausländischen Aufkäufern (Druck)
Rentkammer Gießen: Reskript betreffend das Pfuschen der unzünftigen Siebmacher und Bürstenbinder im Fürstentum Hessen sowie den verbotenen Aufkauf der Haare zum Bürstenmachen von solchen und ausländischen Aufkäufern (Druck)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.5 Gewerbe >> V.5.6 Zünfte und Innungen
Gießen, 1808 Oktober 19
Sachakte
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