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Jos Hainckelin d. J. aus Plochingen [Kr. Esslingen], zu Stuttgart gef., weil er auf ein Gebot des Plochinger Schultheißen Henslin Jäger vor dessen Haus gelaufen war und unter Fluchen und Gottesschwüren mit unflätigen Worten gegen eine Anordnung des Schultheißen gemeutert hatte, jedoch nach Festsetzung einer Geldstrafe von 15 fl freigel., schwört U. und gelobt eidlich, künftig Rechtshändel mit württembergischen Untertanen und "Zugewandten" nur vor den zuständigen Gerichten und ohne fernere Appellation auszutragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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