Bergamt Hildesheim (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 541 Hildesheim
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.6 Wirtschaft, Verkehr >> 1.13.6.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.6.3.1 Bergamt
1904-1980
Enthält: Luftschutzmaßnahmen im Bergbau, Aufsicht über Ilseder Hütte, Eisenerzbergbau Bülten-Adenstedt und Lengede-Broistedt, Salzgitter Erzbergbau AG, Schachtanlage Peine, Erdölgewinnung u.a.
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Bergämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Bergamt" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g540 ).
Durch die Verordnung über die Sitze und Verwaltungsbezirke der Bergämter im Lande Niedersachsen vom 30. April 1951 entstand das Bergamt Hildesheim mit Sitz in Hildesheim. Es ging hervor aus dem Bergrevier Goslar-Nord, das 1941 aus den Gebietsteilen der Bergreviere Goslar, Celle und Hannover gebildet worden war und neben dem Bergrevier Goslar-Süd (zuvor Goslar) bestand. Das Bergrevier Goslar-Nord erhielt nach dem Zweiten Weltkrieg vom Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld den Auftrag, die Geschäfte des bis dahin zuständigen Bergamtes Kassel im südlichen Teil des Regierungsbezirks Hildesheim vorerst wahrzunehmen. Das Bergamt Hildesheim wurde 1969 aufgelöst und der südliche Teil seines Zuständigkeitsbereichs dem Bergamt Goslar zugeschlagen.
Im Bezirk des Bergamts Hildesheim wurden Kalisalze, Eisenerze, Asphalt, Steinkohle, Braunkohle, Schieferton und Erdöl gewonnen.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Bergämter in Niedersachsen nach 1945 siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Bergamt" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g540 ).
Durch die Verordnung über die Sitze und Verwaltungsbezirke der Bergämter im Lande Niedersachsen vom 30. April 1951 entstand das Bergamt Hildesheim mit Sitz in Hildesheim. Es ging hervor aus dem Bergrevier Goslar-Nord, das 1941 aus den Gebietsteilen der Bergreviere Goslar, Celle und Hannover gebildet worden war und neben dem Bergrevier Goslar-Süd (zuvor Goslar) bestand. Das Bergrevier Goslar-Nord erhielt nach dem Zweiten Weltkrieg vom Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld den Auftrag, die Geschäfte des bis dahin zuständigen Bergamtes Kassel im südlichen Teil des Regierungsbezirks Hildesheim vorerst wahrzunehmen. Das Bergamt Hildesheim wurde 1969 aufgelöst und der südliche Teil seines Zuständigkeitsbereichs dem Bergamt Goslar zugeschlagen.
Im Bezirk des Bergamts Hildesheim wurden Kalisalze, Eisenerze, Asphalt, Steinkohle, Braunkohle, Schieferton und Erdöl gewonnen.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 27. Juli 2015
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
5,5
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ