Sonntagsruhe in der Waschanlage? Streit um Öffnungszeiten
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/017 R060018/103
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/017 Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2006
Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2006 >> April 2006
13. April 2006
Die Hessen tun es. Die Schleswig-Holsteiner schon längst. Die Bayern würden auch gerne, und bald dürfen sie. Bloß die Baden-Württemberger nicht. Nämlich: sonntags das Auto in die Waschanlage fahren. Das ist "unzeitgemäß", schimpft Landes-Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP). Nein, sagen die Kirchen - und übrigens auch die Landtags-Grünen. Der Sonntag, Tag der Arbeitsruhe, sei gesetzlich geschützt und gestatte hier keine Ausnahme. Wirklich nicht? Warum sollte im Autoland Baden-Württemberg das "Heilix Blechle" nicht am Sonntag gewienert werden? Umgekehrt gefragt: was wäre anders in Baden-Württemberg, bliebe das Auto am Sonntag ungeputzt? LÄNDERSACHE hat sich der Frage aller Fragen angenommen.
0:03:50; 0'03
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Ländersache - Politik in Baden-Württemberg
Auto: Waschanlage
Konflikt
Zeiteinteilung: Sonntag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
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