Kopie-Situationsplan von dem in der Gemarkung Erbstadt gelegenen 'Staatswald' und 'Gemeindewald'. Letzterer ist 'Kurhessisch resp. Preußisch' geblieben und bildet nun eine preußische Enklave in Hessen, hat somit Hoheitsgrenzen zwischen Hessen und Preußen, da der Staatswald, der den Gemeindewald begrenzt, an Hessen abgetreten wurde; vid. Bönstadt und Altenstadt. Gehört zum Grenzprotokoll vom 20. November 1867.