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Abt und Konvent zu Haina bekunden, dass es in dem zwischen ihnen und dem Abt und Konvent des Stifts Hersfeld anhängigen Streit über von Haina erwo...
Begl. Abschrift, Perg., bruchstückhaft, die erhaltenen Teile aufgeklebt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt und Konvent zu Haina bekunden, dass es in dem zwischen ihnen und dem Abt und Konvent des Stifts Hersfeld anhängigen Streit über von Haina erworbenen hersfeldische Güter und Rechte durch Vermittlung der Ritter Johann von Beenhausen und Gottfried Swynrode, Brunos von Ithenhain und des Bürgers Hermann Hase zu Treysa zu einem Vergleich gekommen ist: Abt und Konvent des Stifts Hersfeld bestätigen gegen Überlassung von 20 Maltern Korn Hersfelder Maßes aus dem Dorf Loshauen (Lazhusen), die jährlich am Tag der 11000 Jungfrauen [Okt. 21] zu liefern sind, die Besitzrechte des Klosters Haina an den bisher von mittelbaren oder unmittelbaren Vasallen und Lehnsträgern des Stifts Hersfeld oder sonst durch Kauf, Schenkung, Tausch, Vermächtnis erworbenen Besitzungen, Einkünften, Zehnten, Rechten, Hörigen und sonstigen Gütern; Haina soll jedoch künftig hersfeldische Güter nur mit Genehmigung des Stifts erwerben.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 10, Zweiter Band
Das Regest beruht auf der Gegenurkunde von Abt und Konvent zu Hersfeld. Die vorliegende Abschrift ist nicht mehr lesbar, Aussteller und Datum sind zerstört