Mette Darveldes bekennt, daß der nicht in ihrem Besitze befindliche Schuldschein, den Johann Darveldes und sie von Johann Wanthove wegen des verstorbenen Johann von den Broke bekommen haben, ungültig ist und daß sie ihn Johann von den Broke oder seinen Erben übergeben will, sobald er ihr zu Händen kommt. Zeugen: Johann von Werne, clerick up der Kameren zu Münster, und Johann Pykenbrock.