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Der Rat der Stadt Göttingen bekundet, dass seine Mitgenossen im Rat, Kurt von dem Brincke und Berthold Lange, Hans von Nörten (Northen) den Jünger...
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Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Br >> Brincke, von dem
1442 August 29
Vollmacht zum Lehnsempfang
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Rat der Stadt Göttingen bekundet, dass seine Mitgenossen im Rat, Kurt von dem Brincke und Berthold Lange, Hans von Nörten (Northen) den Jüngeren und Jan Lange, Sohn des Berthold Lange, bevollmächtigt haben, sie auf dem am nächsten Feitag [31. August 1442] zu Kassel stattfindenden Lehnsgericht vor Landgraf Ludwig von Hessen zu vertreten und die ehemals schönebergischen Lehen zu empfangen.