Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Regierung Darmstadt: Reskript betreffend den bevorstehenden Landtag, namentlich die Wahl der Abgeordneten (Druck, mit namentlicher Benennung der Kommissare für die einzelnen Wahlorte; drei Exemplare)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Regierung Darmstadt: Reskript betreffend den bevorstehenden Landtag, namentlich die Wahl der Abgeordneten (Druck, mit namentlicher Benennung der Kommissare für die einzelnen Wahlorte; drei Exemplare)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.2 Landständische Verfassung, Landtag
Gießen, 1820 April 6
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.